Kündigungsfristen 2026: Bessere Absicherung für Freie

Die geplanten Änderungen bei den Kündigungsfristen und Kollektivverträgen für freie Dienstnehmer ab 2026 zielen darauf ab, deren arbeitsrechtliche Absicherung zu stärken. Mit diesen Maßnahmen soll eine klarere und fairere Gestaltung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für freie Dienstnehmer erreicht werden.

Bessere arbeitsrechtliche Absicherung ab 2026

Ab 2026 werden für freie Dienstnehmer zum ersten Mal gesetzliche Kündigungsfristen eingeführt. Diese betragen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Wochen, was freie Dienstnehmer stärker in bestehenden Arbeitsverhältnissen absichert. Außerdem kann im ersten Monat eine Probezeit vereinbart werden, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann.

Einbindung in Kollektivverträge

Darüber hinaus besteht ab 2026 die Möglichkeit, freie Dienstnehmer durch eigene Kollektivverträge oder Erweiterungen bestehender Verträge stärker in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen einzubinden. Voraussetzung hierfür ist eine ausdrückliche Vereinbarung der Sozialpartner, denn eine automatische Ausdehnung der Kollektivverträge ist nicht vorgesehen. Diese Einbindung könnte zu einer verbesserten Vergütung und Bedingungen für freie Dienstnehmer führen.

Gesetzeslage

Der Gesetzesentwurf für diese Neuregelung ist derzeit in Begutachtung. Sollte er verabschiedet werden, gelten die neuen Bestimmungen für alle neuen Verträge ab Januar 2026 sowie für bestehende Verträge, die noch keine speziellen Kündigungsvereinbarungen enthalten.

Diese Entwicklungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer besseren arbeitsrechtlichen Absicherung freier Dienstnehmer und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Änderungen während der Begutachtungsphase.

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