Finanzinstrumente 2024: Klassifizierung und Bewertung erklärt

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

28.05.2024 | Steuer-News

Einführung

Die neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zielen darauf ab, einheitliche Standards in diesem Bereich zu schaffen. Diese Standards sollen Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung gewährleisten.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Kategorien

  • Zu Fortführungszwecken gehalten:
    Finanzinstrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Ein typisches Beispiel hierfür sind Unternehmensanleihen.

  • Zu Handelszwecken gehalten:
    Finanzinstrumente, die kurzfristig gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Hierunter fallen beispielsweise Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.

  • Zur Veräußerung verfügbar:

Diese Kategorie umfasst Finanzinstrumente, die weder zu Fortführungszwecken noch zu Handelszwecken gehalten werden und ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Beispiel hierfür sind Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.

Bewertungskriterien

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:
    Die Berechnung erfolgt durch die ursprünglichen Anschaffungskosten, abzüglich Tilgungen und abzüglich um eine etwaige Wertminderung.

  • Beizulegender Zeitwert (Fair Value):
    Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Stichtag. Dabei werden Gewinne und Verluste entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Anforderungen an die Bilanzierung

Primärbewertungen

  • Erstbewertung:
    Finanzinstrumente werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden berücksichtigt, außer bei Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden.

Folgebewertungen

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:
    Diese Kosten werden regelmäßig überprüft und angepasst, um etwaige Wertminderungen oder -steigerungen zu berücksichtigen.

  • Beizulegender Zeitwert:
    Der beizulegende Zeitwert wird periodisch angepasst, um die aktuellen Marktbedingungen widerzuspiegeln.

Offenlegungspflichten

  • Umfangreiche Anhangangaben:
    Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Informationen über die Klassifikation, Bewertungsmethoden und Risiken der Finanzinstrumente im Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen.

  • Risiken und Unsicherheiten:
    Es müssen Angaben zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken detailliert offengelegt werden.

Fazit

Die neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten schaffen einheitliche Standards, die für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung sorgen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, um eine korrekte Bilanzierung und Bewertung zu gewährleisten.

Hinweis: Änderungen sind möglich, da laufende gesetzliche Anpassungen stattfinden können.

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