Kilometergeld 2025: Höhere Sätze für Autos, Motorräder & Co.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Kilometergeldverordnung in Kraft, die erhebliche Anpassungen bei der Erstattung von Fahrtkosten für beruflich genutzte Privatfahrzeuge mit sich bringt. Diese Neuregelung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Selbstständige und zielt darauf ab, die steuerliche Abrechnung zu vereinfachen und fair zu gestalten.

Bedeutung und Berechnung des Kilometergelds

Das Kilometergeld stellt eine Pauschale dar, die die Kosten für Treibstoff, Versicherung, Abschreibungen und Reparaturen bei der beruflichen Nutzung eines Privatfahrzeugs abdeckt. Anstatt jeden einzelnen Ausgabenposten detailliert zu erfassen, erfolgt die Berechnung aufgrund der gefahrenen Kilometer.

Neue Kilometergeld-Sätze ab 2025

Die neuen Sätze sehen die folgenden Anpassungen vor: Für Autos wird der Kilometergeld-Satz von 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer erhöht, wobei die Jahresobergrenze weiterhin bei 30.000 km liegt. Für Mitfahrer wird der Satz von 0,05 € auf 0,15 € erhöht. Motorräder erfahren eine Steigerung von 0,24 € auf 0,50 € pro Kilometer, ebenfalls mit einer Jahresobergrenze von 30.000 km. Schließlich wird für Fahrräder und E-Bikes die Vergütung von 0,38 € auf 0,50 € pro Kilometer erhöht, während die jährliche Kilometerbegrenzung von 1.500 km auf 3.000 km angehoben wird.

Auswirkungen für verschiedene Nutzergruppen

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzen, haben Anspruch auf Fahrtkostenersatz gemäß den geltenden Kollektivverträgen. Zudem können sie die Kilometergeld-Höchstsätze als Differenzwerbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen bei der Erstattung von beruflichen Fahrten ihrer Mitarbeiter die neuen Kilometergeld-Sätze berücksichtigen. Diese Sätze stellen die Obergrenze für steuerlich anerkannte Betriebsausgaben dar.

Selbstständige

Selbstständige können das Kilometergeld als Betriebsausgaben ansetzen, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird nicht überwiegend betrieblich genutzt. In diesem Fall ist keine parallele Abschreibung des Fahrzeugs möglich.

Nachweispflicht

Für die steuerliche Anerkennung von beruflich oder betrieblich geltend gemachten Kilometergeldern ist ein Fahrtenbuch oder eine sonstige geeignete Aufzeichnung erforderlich. Das Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein und soll Informationen wie den Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt sowie den Kilometerstand enthalten.

Fazit

Die neue Kilometergeldverordnung ab 2025 zielt darauf ab, die steuerliche Abrechnung von beruflich bedingten Fahrten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu vereinfachen und zu verbessern. Durch die angepassten Sätze und klar definierten Regelungen wird ein fairer Ausgleich der entstandenen Kosten gewährleistet.

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