Steuerreporting 2025: Einheitliche Bescheinigung für Kapitalerträge

Die Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung, die ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die steuerliche Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen durch eine einheitliche Standardisierung zu verbessern. Diese Verordnung wurde im Juli 2024 erlassen und bringt erhebliche Veränderungen für Steuerpflichtige und Kreditinstitute mit sich.

Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung

Ziel und Startdatum

Das primäre Ziel der neuen Verordnung ist die Vereinheitlichung der steuerlichen Erfassung von Einkommen aus Kapitalvermögen durch die Einführung einer standardisierten Steuerbescheinigung. Die Implementation der Verordnung beginnt ab dem Kalenderjahr 2025.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Mit dieser Verordnung sind Kreditinstitute sowie andere Körperschaften mit Kapitalertragsteuer-Abzugspflicht verpflichtet, auf Wunsch der Steuerpflichtigen eine einheitliche Steuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält alle wesentlichen Daten, die für die korrekte Erstellung der Steuererklärung erforderlich sind, und muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres ausgestellt werden. Interessanterweise besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung rückwirkend für die letzten fünf Jahre anzufordern, wobei Korrekturen bis zu drei Jahre nach Beantragung der Bescheinigung möglich sind.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Die Verordnung betrifft in erster Linie Banken, inländische Emittenten von Forderungswertpapieren und Schuldner von Kryptowährungserträgen. Besondere Vorschriften gelten auch für Gemeinschaftsdepots sowie getrennt verwaltete betriebliche Depots, was eine präzise Einhaltung der Regelungen erfordert.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Die Verordnung empfiehlt eine vorteilhafte Verrechnungsreihenfolge für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern, um Steuerverluste zu minimieren. Diese sensible Handhabung kann für Steuerzahler von erheblichem Vorteil sein.

Vorteile der neuen Verordnung

Der Hauptvorteil dieser neuen Regelung liegt in der vereinfachten Steuererklärung sowie einer erhöhten Transparenz für Steuerpflichtige bei der Deklaration von Kapitalerträgen. Für Besitzer von Investmentfonds gibt es detaillierte Vorgaben zur Verlustverrechnung, was die Komplexität in diesem Bereich erheblich reduziert.

Insgesamt stellt die neue Steuerreporting-Verordnung einen wesentlichen Fortschritt in der Steuererfassung dar und bietet sowohl steuerpflichtigen Personen als auch Institutionen eine klare und spezifizierte Grundlage für die Handhabung von Kapitalvermögen.

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