Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird ab dem 1. November 2025 als Teil einer Konjunkturmaßnahme des Nationalrats angehoben. Diese Maßnahme bietet Unternehmen die Möglichkeit, Steuerersparnisse zu realisieren und Investitionen attraktiver zu gestalten.
Anhebung des Investitionsfreibetrags
Der Nationalrat hat am 15. Oktober beschlossen, den IFB zu erhöhen. Der Zeitraum für diese Anhebung erstreckt sich vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Im Zuge dieser Änderung steigt der Standard-IFB von 10 % auf 20 %, während der Öko-IFB von 15 % auf 22 % angehoben wird.
Funktionsweise und Voraussetzungen
Der IFB ermöglicht es Unternehmen, neben der regulären Abschreibung eine zusätzliche Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr geltend zu machen. Diese Regelung gilt für Investitionen bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Zu den Bedingungen gehören, dass Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren fließen und das Investitionsobjekt einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist.
Ausschlüsse vom IFB
Nicht alle Investitionen sind für den IFB qualifiziert. Ausgeschlossen sind:
- Nicht abnutzbares Anlagevermögen, wie Grundstücke und Wertpapiere.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter und solche mit speziellen Abschreibungsregeln.
- Unkörperliche Wirtschaftsgüter ohne Fokus auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit.
- Investitionen in fossile Energieträger sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter.
- IFB ist ebenfalls nicht anwendbar bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften.
Planung und Optimierung
Investitionen, die zwischen November 2025 und Dezember 2026 getätigt werden, können den IFB beanspruchen; entscheidend ist dabei das Lieferdatum. Für langfristige Investitionen, die vor dem 1. November 2025 begonnen wurden, ist eine Aliquotierung erforderlich. Ein Tipp zur Optimierung: Der IFB lässt sich optimal mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) kombinieren. Während für abnutzbare Wirtschaftsgüter der IFB genutzt werden kann, können Wertpapiere zur maximalen Ausschöpfung des GFB erworben werden.
Eine fundierte Beratung und sorgfältige Planung sind essentiell, um die steuerlichen Vorteile des IFB in vollem Umfang auszuschöpfen.




