Inflationsanpassung 2026: Neue Steuer- und Absetzbeträge

Zur Bewältigung der Inflationsauswirkungen im Jahr 2026 tritt eine Reihe von Anpassungen der Einkommensteuer in Kraft. Diese sollen vor allem die sogenannte kalte Progression abfedern und den Steuerzahlern Erleichterungen bieten.

Allgemeine Anpassung der Tarifstufen

Die Inflationsrate von 2,6 % für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 wird durch Anpassungen der Steuerstufen teilweise kompensiert. Daraus resultiert eine Erhöhung der Tarifstufen um 1,733 % ab dem 1. Januar 2026. Die Änderungen der Einkommensteuertarifstufen sind wie folgt:

  • Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
  • Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
  • Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
  • Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
  • Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
  • Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
  • Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz

Erhöhung der Absetzbeträge

Ebenso werden mehrere Absetzbeträge erhöht, um den Steuerzahlern zusätzlichen finanziellen Spielraum zu bieten:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 487 auf € 496.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird von € 790 auf € 804 angehoben.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag erhöht sich von € 1.002 auf € 1.020.

Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen

Durch diese Änderungen bleiben Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu € 19.962 faktisch steuerfrei, was eine wesentliche Entlastung für Geringverdiener bedeutet.

Empfehlung

Diese Anpassungen treten automatisch in Kraft. Steuerpflichtige sollten diese Änderungen in ihren Steuerplanungen für das Jahr 2026 berücksichtigen, um Ihre finanzielle Lage optimal zu gestalten. Es empfiehlt sich, die eigene Situation mit diesen neuen Rahmenbedingungen abzugleichen, um von den Vorteilen bestmöglich zu profitieren.

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