Inflationsanpassung 2026: Neue Tarifstufen und Absetzbeträge

Im Zuge der Inflationsanpassungsverordnung 2026 werden maßgebliche Änderungen im österreichischen Einkommensteuersystem vorgenommen, die der Abfederung der kalten Progression dienen sollen. Ab dem 1. Januar 2026 werden deshalb die Tarifstufen des Einkommensteuersystems um 1,733 % angehoben.

Anpassung der Einkommensteuertarifstufen

Die neuen Tarifstufen gestalten sich wie folgt:

  • Für die ersten € 13.539 eines Jahreseinkommens gilt weiterhin ein Steuersatz von 0 %.
  • Einkommensteile zwischen € 13.539 und € 21.992 werden mit einem Steuersatz von 20 % belastet.
  • Einkommensbereiche von € 21.992 bis € 36.458 sind mit 30 % zu versteuern.
  • Für Einkommensteilbeträge zwischen € 36.458 und € 70.365 beträgt der Steuersatz 40 %.
  • Einkommen zwischen € 70.365 und € 104.859 unterliegen einem Steuersatz von 48 %.
  • Einkünfte von € 104.859 bis € 1 Mio. werden mit 50 % besteuert.
  • Für Einkommen über € 1 Mio. gilt der Spitzensteuersatz von 55 %.

Anpassung der Absetzbeträge

Auch die Absetzbeträge erfahren eine Erhöhung:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich von € 487,00 auf € 496,00.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790,00 auf € 804,00.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002,00 auf € 1.020,00 angepasst.
  • Für Arbeitnehmer bedeutet dies effektiv, dass Jahreseinkommen bis € 19.962 de facto steuerfrei bleiben.

Diese Anpassungen sind das Ergebnis der an die Inflation angepassten Steuerregelungen, wobei die ermittelte Inflation des Beobachtungszeitraums von Juli 2024 bis Juni 2025 bei 2,6 % lag. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und somit eine spürbare entlastende Wirkung zu erzielen.

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