Geschäftsführerpflichten: Haftung vermeiden in Krisenzeiten

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten stehen Geschäftsführer von GmbHs vor der Herausforderung, ihre gesetzlichen Pflichten sorgfältig zu erfüllen, um erhebliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Trotz der Tatsache, dass Geschäftsführer nicht automatisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, ist die sorgfältige Erfüllung bestimmter Pflichten von entscheidender Bedeutung.

Haftungsvermeidung durch sorgfältige Pflichterfüllung

Geschäftsführer sind verpflichtet, regelmäßige Analysen der Geschäftsentwicklung durchzuführen und sicherzustellen, dass eine pünktliche Buchhaltung erfolgt. Außerdem muss der Jahresabschluss zeitnah erstellt werden, einschließlich der Prüfung auf Fortführungsfähigkeit des Unternehmens (Going-Concern-Prüfung). Eine kontinuierliche Unternehmensplanung und die Implementierung eines internen Kontrollsystems sind unerlässlich, ebenso wie die Überwachung der Insolvenzgefahren bei Kunden und Gläubigern. Darüber hinaus muss das Rückzahlungsverbot gemäß dem Eigenkapitalersatzgesetz strikt eingehalten werden.

Insolvenztatbestände und erweiterte Pflichten

Ein entscheidender Punkt der Pflichten liegt in der korrekten Handhabung potenzieller Insolvenztatbestände wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, wobei bereits einer dieser Tatbestände ausreichend ist, um rechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Bei drohender Insolvenz müssen Geschäftsführer grobe Fahrlässigkeit vermeiden. Ein rechtzeitiger Insolvenzantrag muss binnen 60 Tagen gemäß § 69 der Insolvenzrechtsordnung gestellt werden, sofern ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Zudem ist die Entwicklung von Sanierungskonzepten zur Nutzung der Maximalfrist von 60 Tagen notwendig.

Restrukturierungsplan und weitere Maßnahmen

Der Restrukturierungsplan oder das URG-Verfahren, das auf einer EU-Richtlinie basiert und seit Juli 2021 in Kraft ist, bietet eine Möglichkeit zur Abwendung der Insolvenz. Allerdings wird dieses Instrument oftmals übersehen. Um die Gläubigergleichbehandlung zu wahren, ist es entscheidend, Zahlungen für Altschulden zu unterlassen und Geschäfte nur "Zug um Zug" auszuführen. Eine umfassende Information der Gläubiger ist ebenfalls unabdingbar.

Besonderheiten bei Abgaben und Beiträgen

Besondere Sorgfalt muss bei der Weiterleitung von Dienstnehmeranteilen und Abgaben an die Behörden erfolgen, um Haftungsansprüche zu vermeiden.

Fazit

Die gewissenhafte Erfüllung der Geschäftsführerpflichten ist ein wesentlicher Schutzmechanismus vor Haftungsrisiken, Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen. Geschäftsführer müssen sich ihrer erhöhten Verantwortung bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

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