In turbulenten Zeiten ist es für Geschäftsführer von GmbHs besonders wichtig, sich ihrer Pflichten bewusst zu sein, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Obwohl Geschäftsführer nicht automatisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, können erhebliche Haftungsrisiken auftreten, insbesondere wenn bestimmte Pflichten vernachlässigt werden. Ein zentraler Aspekt hierbei ist der Gläubigerschutz, der durch spezifische Sorgfaltspflichten gewährleistet wird.
Haftungsrisiken und Gläubigerschutz
Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer entstehen insbesondere durch die Pflicht, die Gläubiger durch bestimmte Sorgfaltspflichten zu schützen. Dazu gehört die pünktliche und aussagekräftige Analyse der Geschäftsentwicklung. Die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen ist von entscheidender Bedeutung, da hierbei geprüft wird, ob das Unternehmen auf der Grundlage des Unternehmensfortführungsprinzips (Going-Concern-Basis) oder nach Liquidationswerten bewertet wird.
Wichtige Sorgfaltspflichten
Eine präzise Unternehmensplanung, die zumindest eine einjährige Planerfolgsrechnung, Planbilanz und einen Finanzplan umfasst, ist unerlässlich. Darüber hinaus ist die Installation und kontinuierliche Überwachung eines Internen Kontrollsystems (IKS) erforderlich, ebenso wie die Überwachung externer Risiken, etwa durch Insolvenzen von Kunden oder Lieferanten. Auch das Einhalten des Rückzahlungsverbots gemäß dem Eigenkapitalersatzgesetz und die Vermeidung der Bevorzugung eigener Interessen sind entscheidend.
Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten
Ein Geschäftsführer muss besonders wachsam gegenüber insolvenzrechtlichen Überschuldungen oder Zahlungsunfähigkeiten sein. Diese Tatbestände erhöhen die Sorgfaltspflichten erheblich: Grob fahrlässiges Verhalten, wie die Vernachlässigung ordnungsgemäßer Buchhaltungspraktiken, kann zu Schadenersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ein rechtzeitiger Insolvenzantrag ist entscheidend und muss innerhalb von 60 Tagen bei drohender Insolvenz gestellt werden.
Restrukturierungsmaßnahmen
Zu den verfügbaren Instrumenten gehört der Antrag auf einen Restrukturierungsplan, der allerdings selten genutzt wird, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Beachtung der Gläubigergleichbehandlung ist unerlässlich, und das Zahlungsverbot für Altschulden nach Eintritt der Insolvenz muss strikt eingehalten werden. Eine weitere wesentliche Verpflichtung ist die ordnungsgemäße Weiterleitung von einbehaltenen Beiträgen und Steuern an die Behörden.
Fazit
Die Erfüllung der Geschäftsführerpflichten ist essenziell, um Haftungsrisiken, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden. Geschäftsführer sollten daher größte Sorgfalt walten lassen, um die finanzielle Gesundheit der GmbH und den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten.