Gastgewerbepauschalierung: Voraussetzungen und Anwendbarkeit
Die Gastgewerbepauschalierung bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen zur Anwendung dieser Regelung.
Geltungsbereich und Voraussetzungen
Um von der Gastgewerbepauschalierung zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gewerbeberechtigung: Der Betrieb muss für das gesamte Wirtschaftsjahr über eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gemäß § 111 Gewerbeordnung verfügen.
- Keine Buchführungspflicht: Es darf keine Pflicht zur Buchführung bestehen, und es dürfen auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Bilanzierung ermöglichen.
- Umsatzgrenze: Der Umsatz des Betriebs darf 400.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze bezieht sich in der Regel auf die Umsätze des Vorjahres, wobei Ausnahmen bei Betriebseröffnungen möglich sind. Durchlaufende Posten und ähnliche Abgaben bleiben dabei außer Ansatz.
- Kein Anrecht bei Vermögensverwaltung: Reine Vermögensverwaltungen, wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind von der Pauschalierung ausgenommen.
Weitere Anforderungen
- Anzeige in der Steuererklärung: Die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung muss in der Steuererklärung angegeben werden.
- Zusätzliche Zahlung: Die Pauschalierung umfasst lediglich zusätzliche Zahlungen, die bisher nicht gewährt wurden. Umwandlungen von Gehalt oder bestehenden Prämien sind ausgeschlossen.
- Dreijahresfrist: Falls von der Pauschalierung zur Vollbilanzierung oder zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) gewechselt wird, darf eine erneute Pauschalierung erst nach Ablauf von drei Jahren erfolgen.
Hinweis und Unterstützung
Es wird dringend empfohlen, den jeweiligen Kollektivvertrag zu prüfen und die genaue Formulierung der prämienbezogenen Vereinbarungen zu beachten. Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt einzuhalten.
Weiterführende Links
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie 2024
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung
Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, professionellen Rat in Anspruch zu nehmen, um die speziellen Anforderungen und Regeln der Gastgewerbepauschalierung korrekt umzusetzen.
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