Die Erwerbsunfähigkeit im Steuerrecht hat erheblichen Einfluss auf die steuerliche Behandlung bei der Beendigung unternehmerischer Tätigkeiten. Insbesondere bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe ergeben sich wichtige steuerliche Begünstigungen, die Unternehmer unbedingt beachten sollten.
Bedeutung bei Betriebsveräußerung und -aufgabe
Die Erwerbsunfähigkeit kann entscheidend sein, wenn sie zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe führt. In solchen Fällen dürfen steuerliche Vergünstigungen wie der halbe Einkommensteuersatz in Anspruch genommen werden. Diese Regelung bietet Unternehmern eine finanzielle Entlastung in einer schwierigen Situation.
Steuerliche Begünstigungen
Halber Einkommensteuersatz
Eine der wichtigsten Begünstigungen ist der halbe Einkommensteuersatz, der anwendbar ist, wenn der Betrieb aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres veräußert oder aufgegeben wird. Voraussetzung dafür ist, dass seit der Betriebseröffnung oder dem letzten Erwerbsvorgang mindestens sieben Jahre vergangen sind.
Freibetrag im Grunderwerbsteuergesetz
Ein weiterer steuerlicher Vorteil besteht im Grunderwerbsteuergesetz, das bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Grundstückserwerben im Betriebsvermögen einen Freibetrag von bis zu 900.000 EUR gewährt. Auch hier kann die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Freibetrags dienen.
Steuerliche Behandlung von Wohngebäuden bei Betriebsaufgabe
Bei der Betriebsaufgabe werden betriebliche Gebäude oder Gebäudeteile zum Buchwert in das Privatvermögen übertragen. Dabei sind potenzielle stille Reserven zu beachten, die im Fall einer späteren Veräußerung im Privatvermögen steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Definition von Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist definiert als der Zustand, in dem eine Person aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage ist, ihren Betrieb fortzuführen. Diese Beeinträchtigung muss während der aktiven Betriebsausübung auftreten und bei der Betriebsaufgabe fortbestehen.
In einem weiterführenden Artikel werden Themen wie nachträgliche Betriebsausgaben, das Vorsteuerabzugsrecht bei Betriebsaufgabe sowie die Steuerhaftung bei Betriebsübergaben behandelt.