VfGH erleichtert Nachweis steuerlicher Belastungen

Erleichterter Nachweis außergewöhnlicher Belastungen durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die den Nachweis für die steuerliche Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen erheblich erleichtert. Diese Entscheidung hat konkrete Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von individuellen medizinischen Ausgaben.

Fallbeispiel

Eine Steuerpflichtige mit einer 70%igen Behinderung beantragte die steuerliche Anerkennung von Kosten für Massagen und Osteopathie als außergewöhnliche Belastung. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht (BFG) lehnten die Anerkennung ab, da die maßgebliche Zwangsläufigkeit nicht nachgewiesen wurde. Hierbei wurde hervorgehoben, dass eine ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn und ein Kostenersatz durch die Sozialversicherung fehlten.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH hat diese Entscheidung überprüft und die medizinische Notwendigkeit der regelmäßigen Behandlungen, die auf die Stabilisierung der Mobilität abzielten, anerkannt. Diese Einschätzung basierte auf einem ärztlichen Gutachten. Der Gerichtshof stellte fest, dass die vorherige Nichtanerkennung eines ärztlichen Attests als Beleg für die Notwendigkeit der Behandlungen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzte.

Implikationen

Durch diese Entscheidung können Steuerpflichtige, die regelmäßig notwendige Behandlungen auf Basis durchgehender ärztlicher Bescheinigungen in Anspruch nehmen, nun einfacher die Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Entscheidung des VfGH stärkt somit die Position von Steuerpflichtigen, die medizinische Kosten erheben wollen, selbst wenn nicht alle erforderlichen Dokumente zu Beginn der Behandlung vorliegen.

Empfehlungen

Steuerpflichtigen wird empfohlen, bei medizinisch notwendigen Behandlungen stets eine fortlaufende Dokumentation durch ärztliche Atteste einzureichen, um den Nachweis für die steuerliche Anerkennung zu erleichtern. Bei Ablehnungen seitens des Finanzamtes sollte man die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung in Betracht ziehen, insbesondere wenn Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz vermutet werden. Diese Maßnahmen können dabei helfen, rechtmäßige Ansprüche auf steuerliche Entlastungen durchzusetzen.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice