EORI-Nummer: Neue Antragspflicht ab Juni 2024

EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist für die EU-weit einheitliche Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern von essenzieller Bedeutung. Sie ist pflichtig für den Handel mit Nicht-EU-Ländern und ermöglicht eine vereinfachte und effizientere Abwicklung von Zollformalitäten.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 tritt eine neue Antragsregelung in Kraft, welche die Beantragung der EORI-Nummer ausschließlich über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung vorsieht. Unternehmungen können ihre EORI-Nummer entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das österreichische Zoll-Portal beantragen.

Bedeutung

Die EORI-Nummer spielt eine wichtige Rolle bei der Vereinheitlichung der Wirtschaftsteilnehmeridentifikation im gesamten EU-Raum. Mit Einführung der neuen Online-Beantragung wird der Prozess modernisiert, was zur Zukunftsfähigkeit und Effizienzsteigerung in der Verwaltung beiträgt.

Fazit

Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer rechtzeitig über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 die neuen Vorschriften zu erfüllen und konform zu agieren.

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