Energiekostenpauschale Antrag 2022: Frist bis 30.11.

Am 13. September 2023 wurde die lang erwartete Möglichkeit zur Beantragung der Energiekostenpauschale für kleinere Unternehmen eingeführt. Die Experten von BILLUP stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch den Antragsprozess zu führen.

Jetzt Antrag stellen Der lang ersehnte Startschuss für die Antragsstellung wurde mitten im Sommer gegeben. Wir haben bereits in früheren Beiträgen detailliert über die Energiekostenpauschale berichtet und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen erläutert.

Voraussetzung für eine reibungslose Antragsstellung ist, dass Sie bereits Ihre Handy-Signatur bzw. ID-Austria und die korrekte ÖNACE-Zuordnung erledigt haben. Ist dies der Fall, können Sie den Antrag nun unverzüglich einreichen.

Energiekostenpauschale

Wichtige Informationen zur Antragsstellung Für die Antragstellung müssen keine Dokumente oder Belege als Anhang beigefügt werden. Sie benötigen lediglich Ihre ID-Austria, um sich im Unternehmensserviceportal unter www.usp.gv.at anzumelden und den eigens dafür geschaffenen Button auszuwählen.

Wichtiger Hinweis – Steuerberater Schwaz informiert: Die Antragstellung ist ausschließlich von Unternehmern persönlich vorzunehmen und kann nicht von einem Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Förderzeitraumoptionen im Überblick Die Auswahl des geeigneten Förderzeitraums hängt von Ihren bereits erhaltenen oder beantragten Förderungen für das Jahr 2022 ab. Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, deren Höhe von der Branche, dem Jahresumsatz (mindestens EUR 10.000 und maximal EUR 400.000) im Kalenderjahr 2022 und der gewählten Förderungsperiode abhängt.

Wie ermitteln Sie den Jahresumsatz 2022? Der Jahresumsatz bezieht sich auf Kennzahl 000 (Lieferungen und sonstige Leistungen) in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder einer unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung. Hierzu müssen die gemeldeten Monats- oder Quartalswerte für das Kalenderjahr 2022 addiert werden. Zusätzlich sind sonstige Leistungen aus der Zusammenfassenden Meldung für das Kalenderjahr 2022 hinzuzufügen.

Förderungsbeträge im Überblick:

  • Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022: Mindestens EUR 410 und maximal EUR 2.475.
  • Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022: Mindestens EUR 300 und maximal EUR 1.800.
  • Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022: Mindestens EUR 110 und maximal EUR 675.

Unabhängig von der gewählten Förderperiode oder dem Bilanzstichtag Ihres Unternehmens ist der Umsatz für das gesamte Kalenderjahr 2022 relevant. Beachten Sie bitte, dass Freiberufler nicht für diese Förderung in Frage kommen.

Weiterführende Links

    • Finanzamt Österreich: Für offizielle Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Steuern und Finanzen in Österreich. Finanzamt Österreich

    • Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Für Informationen, Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Österreich. WKO

Online Steuerberater 4 BILLUP

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice