Einwegpfandsystem 2025: Alles zu Pfand und Recycling

Mit der Einführung des Einwegpfandsystems ab dem 1. Januar 2025 tritt eine entscheidende Veränderung in der Handhabung von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall in Kraft. Unternehmer sind ab diesem Datum verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf solche Verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern zu erheben. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen zu reduzieren.

Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen

Mehrwegpfand

Beim Mehrwegpfand erfolgt der Erwerb von Verpackung und Inhalt gemeinsam, wobei das Pfandgeld Teil des Gesamtentgelts ist. Bei der Rückgabe der Verpackung wird das Pfand als Entgeltsminderung zurückerstattet und es gilt der gleiche Umsatzsteuersatz wie für das Hauptprodukt.

Einwegpfand

Das Einwegpfandsystem ist darauf ausgelegt, eine Verhaltensänderung zu bewirken, indem es den Fokus auf die Rückgabe zur Wiederverwertung, statt zur Wiederverwendung der Verpackung legt. Die Abwicklung erfolgt über die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Umsatzsteuerlich stellt das Einwegpfand keine eigenständige Leistung dar; die Pfandbeträge sind als durchlaufende Posten mit 0 % Umsatzsteuer auszuweisen.

Maßnahmen zur Vorbereitung

Unternehmer sollten ihre Registrierkassen-Programmierung rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 anpassen. Dies ist notwendig, um versehentliche Umsatzsteuerschulden durch fehlerhafte Rechnungslegung zu vermeiden. Für detailliertere rechtliche Hinweise und Informationen stehen Ressourcen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Verfügung.

Die Einführung des Einwegpfandsystems stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung gesteigerter Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit dar. Unternehmer sind gut beraten, sich frühzeitig vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

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