Die Einführung des Einwegpfandsystems ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt in der Abfallwirtschaft und im Umweltschutz. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern zu erheben. Diese Regelung verfolgt das Ziel, die Recyclingquote zu steigern und somit die Umweltbelastung zu verringern.
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Mehrwegpfandsystem
Das Mehrwegpfandsystem wird insbesondere für Mehrwegverpackungen, wie sie häufig aus Glas bestehen, verwendet, die nach Gebrauch wiederbefüllt werden. Das Pfandgeld wird als Bestandteil des Gesamtentgelts betrachtet und die Rückerstattung bei der Rückgabe des Leerguts wird als Entgeltsminderung gewertet.
Einwegpfandsystem
Demgegenüber zielt das Einwegpfandsystem darauf ab, eine Verhaltensänderung zu bewirken, indem die Rückgabequote erhöht wird, um so eine bessere Wiederverwertung zu gewährleisten. Hier dient das Pfandgeld nicht der Wiederverwendung der Verpackung selbst, sondern der Sicherstellung der Rückgabe der Einwegbehältnisse.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Mehrwegpfandsystem
Im Mehrwegpfandsystem unterliegt das Pfand als umsatzsteuerbare Leistung dem gleichen Umsatzsteuersatz wie das Hauptprodukt.
Einwegpfandsystem
Anders verhält es sich im Einwegpfandsystem: Hier wird das Pfand umsatzsteuerlich nicht als eigenständige Leistung, sondern als durchlaufender Posten betrachtet. Die Abwicklung erfolgt über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, und es unterliegt weder beim Unternehmer noch bei EWP der Umsatzsteuer. Auf den Rechnungen sind die Pfandbeträge mit 0 % Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
Vorbereitungsmaßnahmen
Unternehmer sollten ihre Registrierkassen rechtzeitig vor dem 01. Januar 2025 entsprechend programmieren, um eine Umsatzsteuerschuld aufgrund fehlerhafter Rechnungslegung zu vermeiden. Weitere Informationen können in einer BMF-Info nachgelesen werden.
Die Implementierung dieses Einwegpfandsystems stellt einen bedeutenden Ansatz dar, um die Recyclingfähigkeiten der Abfallwirtschaft zu erweitern und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Unternehmer sind angehalten, sich frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen und Regelungen vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang in das neue System zu gewährleisten.