Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025)
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt weitreichende steuerliche Neuerungen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer, mit sich. Diese Veränderungen zielen darauf ab, steuerliche Belastungen zu optimieren und verschiedene Bereiche der Wirtschaft sowie das Alltagsleben der Bürger zu beeinflussen.
Wesentliche Maßnahmen
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Ein zentraler Punkt des BBG 2025 ist die Anpassung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze wird von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro im Jahr 2025 angehoben. Die Betriebsausgabenpauschale steigt von 12 % auf 13,5 % der Umsätze. Für das Jahr 2026 sind weitere Anpassungen geplant: Die Umsatzgrenze soll auf 420.000 Euro und das Pauschale auf 15 % angehoben werden.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
Ein anderes wichtiges Element ist der Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen. Wertsteigerungen durch Umwidmung von Grundstücken werden mit einem 30 %-Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erfasst. Allerdings erfolgt hier eine Deckelung, sodass die Einkünfte mit dem Veräußerungserlös gedeckelt werden, falls der Gewinn zuzüglich Zuschlag diesen übersteigt. Diese Regelung gilt für Umwidmungen, die nach dem 31.12.2024 erfolgen.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
Für Arbeitnehmer wird der Pendlereuro ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro erhöht. Gleichzeitig wird die SV-Rückerstattung von 608 Euro auf 737 Euro für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale angehoben.
Inflationsanpassung und Familienleistungen
In Bezug auf die Anpassung an die Inflation wird lediglich ein Ausgleich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate ab 2026 vorgenommen, die sogenannte kalte Progression. Zudem werden die Familienleistungen in den Jahren 2026 und 2027 nicht valorisiert, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags geplant.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Auch im Jahr 2025 bleibt die Zahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie möglich, wobei Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen dürfen. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung kann ein Gesamtbetrag von bis zu 3.000 Euro ausgezahlt werden. Für das Jahr 2026 sind die genauen Bestimmungen noch offen.
Weitere Maßnahmen
Das BBG 2025 umfasst zudem Erweiterungen der Steuertatbestände bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung. Die Grunderwerbsteuer wird für Immobiliengesellschaften ab dem 01.07.2025 verschärft. Der Steuersatz für Privatstiftungen wird ab dem 01.01.2026 von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Zusätzlich wird eine Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel eingeführt. Anpassungen bei der Vorsteuerpauschalierung und der Glücksspielabgabe sind ebenfalls Teil der Maßnahmen. Schließlich gibt es Pläne zur Anpassung und Verlängerung der Energiekrisenbeiträge.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt zahlreiche steuerliche Anpassungen und Erhöhungen mit sich. Diese betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und erfordern nach Inkrafttreten vielfältige steuerliche Planungsmaßnahmen. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende sollten sich zeitnah mit den Neuerungen vertraut machen, um optimal vorbereitet zu sein.