Alles zur Arbeitnehmerveranlagung 2023

Einleitung: Fristen und Verpflichtungen

Zum Jahresbeginn ist es wieder an der Zeit, sich mit der Arbeitnehmerveranlagung für das vorangegangene Jahr zu beschäftigen. Die Arbeitgeber haben bis Ende Februar die Aufgabe, die Lohndaten ihrer Angestellten für das Jahr 2023 an das zuständige Finanzamt zu melden. Dies ist ein entscheidender Schritt, damit die Steuerberechnungen durchgeführt und zu viel entrichtete Steuern an die Arbeitnehmer zurückgezahlt werden können.

Arbeitnehmerveranlagung 2023

Rückwirkende Einreichung und automatische Veranlagung

Es besteht die Möglichkeit, die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend vorzunehmen. Wer dies versäumt, profitiert dennoch von der automatischen Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt, die auf den Berechnungen des Bundesrechenzentrums basiert und zu einer Gutschrift führen kann. Bestimmte Konstellationen, wie beispielsweise mehrere Beschäftigungsverhältnisse im selben Jahr, verpflichten zur Einreichung. Die Fristen hierfür enden am 30. April, 30. Juni oder, bei Nutzung von FinanzOnline, am 30. September 2024.

Wichtige Absetzbeträge und Vorwissen des Finanzamtes

Vor der Einreichung sollte überprüft werden, ob Absetzbeträge wie der Familienbonus Plus oder die Pendlerpauschale bereits berücksichtigt wurden. Zudem verfügt das Finanzamt bereits über Informationen zu bestimmten Ausgaben wie Kirchenbeiträgen oder Spenden. Diese müssen nicht erneut nachgewiesen werden, können aber zur Optimierung der Steuerrückzahlungen auf andere Familienmitglieder übertragen werden.

Aktualisierungen für das Steuerjahr 2023

Die im Vorjahr erhöhte Pendlerpauschale und der Pendlereuro sind mittlerweile ausgelaufen, weshalb ab Juli 2023 wieder die alten Werte gelten. Die Möglichkeit, Homeoffice-Kosten und Ausgaben für ergonomisches Mobiliar steuerlich abzusetzen, wurde hingegen ins Dauerrecht überführt.

Häufige Anliegen und absetzbare Kosten

Im Rahmen der Beratung treten regelmäßig Fragen zu absetzbaren Kosten auf. Hierzu zählen Ausbildungskosten, Krankheitskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit Behinderungen. Ebenso relevant sind Kosten für die Unterbringung in Seniorenheimen oder für 24-Stunden-Pflege, die unter Umständen zu erheblichen Steuerrückzahlungen führen können.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die BILLUP Steuerberater.

Online Steuerberater 4 BILLUP

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

Baukonjunkturpaket

Baukonjunkturpaket: Neuerungen & Vorteile 2024

Das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung bietet neue Anreize für den Wohnbau und die ökologische Sanierung, um die Bauwirtschaft zu fördern. Seit Juni 2020 ist es möglich, für den Kauf von Gebäuden eine beschleunigte Abschreibung (Afa) geltend zu machen. Diese Regelung wurde nun für Wohngebäude, die zwischen 2024 und 2026 fertiggestellt werden und mindestens den “Gebäudestandard Bronze” erreichen, erweitert. Hierbei können Eigentümer dieser Gebäude für die ersten drei Jahre die dreifache Abschreibung in Anspruch nehmen.

Neue Vorschriften für Dienstzettel und Dienstvertrag

Neue Vorschriften für Dienstzettel und Dienstvertrag

Für Dienstverträge und Dienstzettel, die ab dem 28. März 2024 in Österreich abgeschlossen werden, treten aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie neue Bestimmungen in Kraft. Diese Änderungen erweitern die vorgeschriebenen Mindestinhalte, die in den Dienstverträgen und Dienstzetteln festgehalten werden müssen. Die Neuregelung betrifft ausschließlich neue Verträge, die ab diesem Stichtag geschlossen werden. Bestehende Verträge, die bis zum 27. März 2024 abgeschlossen wurden, fallen nicht unter diese Regelung und bleiben von den Änderungen unberührt.

WArtungserlass

UStR Wartungs­erlass 2023

Keine Erstattung der Mehrwertsteuer für Versicherungsleistungen bei Forderungsausfällen ab dem 1. Januar 2024 Lesedauer: 1 Minute

In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Februar 2023 (C-482/21, Fall Euler Hermes), hat die Finanzverwaltung mit dem Wartungserlass 2023 signifikante Anpassungen an den Umsatzsteuerrichtlinien vorgenommen.

Mitarbeiterprämie 2024

Mitarbeiterprämie 2024

Neue Regelungen zur Mitarbeiterprämie in Österreich für 2024

Die steuerbegünstigte Teuerungsprämie, bisher für 2022 und 2023 vorgesehen, wird für das Jahr 2024 durch eine neue Regelung ersetzt: die Mitarbeiterprämie. Diese ist spezifisch für 2024 gestaltet und unterscheidet sich in mehreren Punkten von der vorherigen Regelung.

Steuerberater BILLUP gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und häufig gestellten Fragen zur Mitarbeiterprämie.

Arbeitnehmerveranlagung 2023

Alles zur Arbeitnehmerveranlagung 2023

Einleitung: Fristen und Verpflichtungen
Zum Jahresbeginn ist es wieder an der Zeit, sich mit der Arbeitnehmerveranlagung für das vorangegangene Jahr zu beschäftigen. Die Arbeitgeber haben bis Ende Februar die Aufgabe, die Lohndaten ihrer Angestellten für das Jahr 2023 an das zuständige Finanzamt zu melden. Dies ist ein entscheidender Schritt, damit die Steuerberechnungen durchgeführt und zu viel entrichtete Steuern an die Arbeitnehmer zurückgezahlt werden können.

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice