Änderungen im Behindertengesetz 2025
Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, die darauf abzielen, den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt erheblich zu erleichtern.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern sind ab 2025 verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die Aufgabe dieses Beauftragten besteht darin, die Barrierefreiheit innerhalb des Unternehmens für sowohl Mitarbeiter als auch Externe sicherzustellen. Durch die kontinuierliche Überwachung sollen bestehende Barrieren schnell erkannt und beseitigt werden, um somit ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte
Begünstigt behinderte Dienstnehmer, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % aufweisen, profitieren von einem erhöhten Kündigungsschutz. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber, die solche Personen beschäftigen, steuerliche Vorteile. Diese Maßnahmen sollen Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung schaffen und deren Integration in den Arbeitsmarkt fördern.
Unterscheidung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Es ist wichtig, zwischen Behindertenstatus und Behindertenpass zu unterscheiden. Der Behindertenstatus ist für arbeitsrechtliche Begünstigungen relevant und wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt. Ein Behindertenpass hingegen dient als allgemeiner Nachweis einer Behinderung, er ist jedoch nicht für arbeitsrechtliche Begünstigungen erforderlich. Der Behindertenpass kann bequem online beantragt werden und bietet diverse Vergünstigungen im privaten Bereich.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den arbeitsrechtlichen Begünstigungen für begünstigt behinderte Menschen sowie zum Beantragungsprozess des Behindertenpasses sind auf den Websites der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at verfügbar. Diese Ressourcen bieten umfassende Einblicke in die Rechte und Möglichkeiten, die durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden.