Investitionsfreibetrag 2025: Erhöhte Förderungen im Überblick

Um Investitionen zu fördern und wirtschaftliches Wachstum, besonders im Bereich ökologischer Technologien, zu unterstützen, wird der Investitionsfreibetrag (IFB) ab dem 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 erhöht. Diese Änderungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionskosten durch gesteigerte Freibeträge besser zu nutzen.

Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB)

Zeitrahmen und erhöhter IFB

In dem festgelegten Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 wird der reguläre IFB von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben. Investitionen in Ökologisierungsgüter erfahren zudem eine Erhöhung von 15 % auf 22 %.

Anwendungsbedingung und Zeitliche Zuordnung

Investitionen müssen nach dem 31. Oktober 2025 durchgeführt werden, wobei der Zeitpunkt der Anschaffung durch die Übergabe des Wirtschaftsguts definiert wird. Für in Eigenherstellung produzierte Wirtschaftsgüter ist eine sorgfältige Abgrenzung nach Herstellungsanteilen erforderlich, die vor und nach dem Stichtag angefallen sind.

Besondere Regelungen

Für die Monate November und Dezember 2025 steht der erhöhte IFB bis zu einem anteiligen Höchstbetrag von € 166.667 zur Verfügung. Die jährliche Gesamtgrenze von € 1 Mio. pro Betrieb bleibt unverändert bestehen. Investitionsüberschreitungen in November und Dezember können auf vorherige Monate oder auf das Jahr 2026 übertragen werden, sofern sie im Rahmen der erhöhten Grenze bleiben.

Einschränkungen und Ausnahmen

Bestimmte Wirtschaftsgüter sind vom IFB ausgeschlossen. Dies betrifft Güter, für die der Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird, sowie Gebäude, Pkw (mit Ausnahme von Elektroautos mit 0 g CO2), gebrauchte Güter und ähnliche Wirtschaftsgüter. Eine allgemeine Voraussetzung für den Anspruch auf den IFB ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens vier Jahre in einem inländischen Betrieb genutzt wird.

Relevante Beispiele

Ein Unternehmer, der von Januar bis Oktober 2025 € 800.000 investiert und von November bis Dezember weitere € 400.000, kann € 166.667 des Betrags aus den letzten beiden Monaten unter dem erhöhten IFB geltend machen. Der verbleibende Betrag von € 233.333 kann entweder zum regulären IFB 2025 oder komplett zum erhöhten IFB 2026 zugeordnet werden.

Zusätzliche Informationen

Der IFB ist nutzbar in Verbindung mit Wirtschaftsgütern, die mittels degressiver Abschreibung (AfA) abgeschrieben werden. Besonders hervorzuheben ist die Regelung über klimafreundliche Investitionen, die einen zusätzlichen Anreiz für ökologisch sinnvolle Investitionen bietet.

Diese Änderungen sind darauf ausgerichtet, Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung positiv zu beeinflussen.

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