IBAN-Namensabgleich ab 2025: Sicherere SEPA-Überweisungen

Mit der Einführung des IBAN-Namensabgleichs und der Echtzeitüberweisungen zum 9. Oktober 2025 wird ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von Banküberweisungen im EU-Raum unternommen. Diese Neuerungen dienen dazu, SEPA-Überweisungen sicherer und Zahlungsdaten präziser zu gestalten.

Einführung des IBAN-Namensabgleichs

Ab dem 9. Oktober 2025 führen EU-Banken einen automatischen Abgleich des IBAN mit dem Überweisungsempfänger durch. Dieser Schritt soll die Sicherheit von SEPA-Überweisungen erheblich verbessern. Das System zur Überprüfung besteht aus drei Stufen:

  • Rot („No Match“): Hier gibt es keine Übereinstimmung bei den Namen, und es wird dringend empfohlen, die Daten zu überprüfen, da der Kunde bei Fehlüberweisungen die Verantwortung trägt.
  • Gelb („Close Match“): Es besteht eine nahezu Übereinstimmung, und der Absender hat die Möglichkeit, den korrekten Namen zu überprüfen und zu übernehmen.
  • Grün („Match“): Hier besteht eine vollständige Übereinstimmung, und die Überweisung kann uneingeschränkt durchgeführt werden.

Empfehlungen für Unternehmer

Unternehmern wird empfohlen, die Kontobezeichnung auf Rechnungen exakt und wortgleich anzugeben. Zur Erleichterung und Sicherstellung korrekter Überweisungsdaten kann ein QR-Code genutzt werden, der die korrekte Kontobezeichnung enthält. Falls der Handelsname vom offiziellen Firmennamen abweicht, besteht die Möglichkeit, bei der Bank einen abweichenden „Alias“-Namen zu hinterlegen. Beachten Sie zudem, am 9. Oktober Überweisungen zu vermeiden, da an diesem Tag Wartungsarbeiten angekündigt sind.

Einführung der Echtzeitüberweisungen

Mit dem Start der Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euro-Raum diese Dienste ohne zusätzliche Kosten anbieten. Echtzeitüberweisungen erweisen sich als besonders vorteilhaft für enge Zahlungsfristen und sofortige Zahlungen bei Privatverkäufen. Der Verbraucherschutz rät jedoch dazu, Echtzeitüberweisungen nicht standardmäßig zu verwenden, da kein Spielraum für Korrekturen besteht und der überwiesene Betrag direkt abgebucht wird.

Diese neuen Regelungen eröffnen sowohl für Kunden als auch für Unternehmen neue Möglichkeiten, erfordern aber auch ein erhöhtes Maß an Genauigkeit und Vorsicht bei der Eingabe von Überweisungsdaten.

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