KI in der Bilanz: So erfassen Unternehmen Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, insbesondere in Bereichen wie Datenanalyse und Prozessautomatisierung. Diese Technologien dienen dazu, die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie KI-Anwendungen in der Unternehmensbilanz korrekt erfasst werden sollten.

Definition und Nutzung von KI

Künstliche Intelligenz umfasst Systeme, die in der Lage sind, zu lernen, logische Schlussfolgerungen zu ziehen und Aufgaben durchzuführen, die traditionell menschliches Denken erforderten. In einem unternehmerischen Kontext wird KI vor allem für die Datenanalyse und Prozessautomatisierung genutzt, um somit betriebliche Abläufe zu optimieren.

Bilanzierung von KI-Anwendungen

Die Bilanzierung von KI unterscheidet sich je nach Art der Entwicklung und Nutzung der Software:

  • Gekaufte KI-Software kann als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz angesetzt werden.

  • Bei weiterentwickelter KI-Software ist die Aktivierung abhängig vom Ausmaß der Überarbeitungen. Kleinere Anpassungen können zu einer Aktivierung führen, während tiefgreifende Änderungen als Aufwand verbucht werden müssen.

  • Für selbst entwickelte KI gibt es unterschiedliche Bilanzierungsrichtlinien:

  • Ein Aktivierungsverbot besteht, wenn die KI zur ständigen Nutzung im Unternehmen bleibt.

  • Eine Aktivierungspflicht besteht, falls die KI als individualisiertes Produkt für Kunden entwickelt wird.

KI als Vermögensgegenstand

KI-Komponenten sind nicht immer eigenständige Vermögensgegenstände und häufig in materielle Vermögensgegenstände integriert. Ist eine Trennung möglich, sollte diese separat bilanziert werden. Ansonsten ist die Charakteristik des Hauptgegenstandes entscheidend, ob es als materiell oder immateriell verbucht wird.

Fazit

Gekaufte und individuell entwickelte, maßgeschneiderte KI-Produkte sind in der Regel aktivierbar. Hingegen unterliegt selbst entwickelte KI mit Verwertungsrechten, die im Unternehmen verbleiben, einem Aktivierungsverbot. Dies verdeutlicht die Komplexität und Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei der Bilanzierung von KI-Anwendungen in Unternehmensabschlüssen.

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