Offenlegungspflicht im Eigentümerregister erweitert 2024

Die Novellierung des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) 2023 erhebt den Anspruch, die Transparenz bei Treuhandschaftsvereinbarungen zu erhöhen. Durch diese Gesetzesänderung, die Mitte 2023 in Kraft trat, erweitern sich die Meldepflichten erheblich und nehmen neue Dimensionen zum 1. Juli 2024 an.

Gesetzesänderungen und neue Meldepflichten

Ab dem 1. Juli 2024 sind Treuhandschaftsvereinbarungen, die wirtschaftliches Eigentum für Personen begründen, die nicht Vertragspartei der Vereinbarung sind, meldepflichtig. Diese Regulierung zielt darauf ab, eine klarere Darstellung der Eigentümerstrukturen sicherzustellen.

Auswirkungen auf Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette

Meldepflichtig werden jene Treuhandschaftsverhältnisse, die zur Folge haben, dass eine natürliche Person wirtschaftliche Eigentümerin wird oder sich der Umfang des Eigentums verändert. Im Gegensatz dazu sind Treuhandschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf das wirtschaftliche Eigentum haben – etwa Beteiligungen von weniger als 25% – von der Meldepflicht ausgenommen.

Erhöhte Transparenz im Kontext von Trusts und Stiftungen

Die Neuregelungen erfordern, dass bei Stiftungen alle relevanten Treuhandschaftsverhältnisse genau angegeben werden müssen, insbesondere wenn Treuhänder auch als wirtschaftliche Eigentümer handeln. Ein Beispiel hierfür sind Stifter, die Vermögen treuhänderisch an eine Stiftung übertragen und hierbei gleichzeitig Treugeberrollen innehaben. Diese Beziehungen müssen ausdrücklich gemeldet werden.

Empfehlungen und Fristen

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sehen die Neuerungen vor, dass Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum innerhalb von vier Wochen gemeldet werden müssen. Diese Frist betrifft jedoch nicht neue Treuhandverhältnisse, welche bei der nächsten regulären Meldung zu berücksichtigen sind. Angesichts der verschärften Meldeanforderungen wird eine professionelle Überprüfung der Treuhandschaftsverhältnisse dringend empfohlen, um potenzielle Geldstrafen aufgrund unvollständiger Meldungen zu vermeiden.

Ausblick

Ein weiterer Ministerialentwurf zum FM-Geldwäschegesetz wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt auf weitere Anpassungen hinsichtlich der Behandlung von Treuhandschaften unter dem WiEReG ab. Die praktischen Auswirkungen dieser geplanten Änderungen bleiben weiterhin abzuwarten, doch ihre potenzielle Bedeutung für die Rechts- und Steuerpraxis sollte nicht unterschätzt werden.

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