Steuerfristen 2024: Wichtige Deadlines und Zinssätze beachten

Im Steuerjahr 2024 stehen Steuerpflichtigen wichtige Fristen und Regelungen bevor, die ein vorausschauendes Handeln erfordern, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Besonders der 30. September 2024 stellt einen entscheidenden Termin für die Einreichung von Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen dar. Ebenso ist der 1. Oktober 2024 von Bedeutung, da ab diesem Datum Anspruchszinsen auf noch nicht veranlagte Steueransprüche des Jahres 2023 fällig werden.

Steuerfristen bis zum 30. September 2024

Bis zum 30. September 2024 besteht die Möglichkeit, Herabsetzungsanträge für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2024 beim Finanzamt einzureichen. Um diesen Anträgen stattzugeben, ist es erforderlich, eine schlüssige Begründung sowie eine realistische Prognoserechnung des voraussichtlichen Einkommens einzureichen. Dies hilft, Nachzahlungen oder Anspruchszinsen zu vermeiden, die bei einer zu hohen Steuerschuld nachträglich anfallen könnten.

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2024

Mit dem Beginn der Anspruchszinsen ab dem 1. Oktober 2024 ergibt sich ein weiterer essenzieller Aspekt für Steuerpflichtige. Der derzeitige Anspruchszinssatz beträgt 5,88 %, abgeleitet von einem Basiszinssatz von 3,88 %. Diese Zinsen fallen auf noch nicht veranlagte ESt- oder KSt-Ansprüche des Jahres 2023 an und können durch rechtzeitige Zahlungen oder Anpassungen der Vorauszahlungen umgangen werden.

Vermeidung von Nachforderungszinsen

Zur Vermeidung von Nachforderungszinsen ist es ratsam, vor dem 1. Oktober 2024 eine Anzahlung zu leisten. Ist die Zinsbelastung durch Nachforderungszinsen geringer als 50 €, fällt keine Zinsbelastung an. Darüber hinaus können die Anspruchszinsen für maximal 48 Monate festgesetzt werden, was besonders in längeren Beschwerdeverfahren relevant sein kann.

Steuerliche Aspekte und Gutschriften

Anspruchszinsen sind aus steuerlicher Sicht nicht abzugsfähig, während Gutschriftszinsen steuerfrei veranlagt werden. Zu beachten ist zudem, dass (zu) hohe Vorauszahlungen keinen Zinsgewinn generieren, da Guthaben und Rückstände auf dem Abgabenkonto unverzinst bleiben.

Insgesamt sollten Steuerpflichtige die bevorstehenden Fristen und Zinsregelungen im Blick behalten, um finanzielle Nachteile durch Zinsbelastungen zu vermeiden und ihre steuerliche Position zu optimieren.

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