Die Implementierung der EU-Transparenzrichtlinie bringt bedeutende Veränderungen in die Dokumentationspflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern mit sich. Mit Wirkung zum 28. März 2024 hat Österreich diese Richtlinie in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) aufgenommen, wodurch die Mindestangaben in Dienstzetteln und Dienstverträgen, insbesondere bei Auslandstätigkeiten, erweitert werden.
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Die Transparenzrichtlinie der EU zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die in ein anderes Land entsandt werden, umfassend informiert sind. Diese Umsetzung bedeutet, dass in Österreich zusätzliche Anforderungen an die im Dienstzettel genannten Informationen gestellt werden.
Erweiterte Mindestangaben für Entsendevereinbarungen
Für Auslandseinsätze, die länger als einen Monat dauern, müssen nun spezifische Angaben im sogenannten Auslandsdienstzettel enthalten sein. Dazu gehören:
- Der Staat der Arbeitsleistung und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes.
- Die Währung, in der das Entgelt ausgezahlt wird.
- Die Bedingungen für die Rückführung nach Österreich.
- Angaben über zusätzliche Vergütungen sowie das Mindestentgelt im Einsatzstaat.
- Aufwandersatzregelungen sowohl nach österreichischen als auch nach ausländischen Bestimmungen.
- Ein Hinweis auf die offizielle Informationsseite des Einsatzstaates.
Ausnahmen und Strafbestimmungen
Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines gesonderten Auslandsdienstzettels, wenn diese Informationen bereits im Arbeitsvertrag enthalten sind. Wird jedoch der Auslandsdienstzettel nicht vorgelegt, können Verwaltungsstrafen zwischen € 100 und € 436 verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen oder wenn mehr als fünf Mitarbeiter betroffen sind, können die Strafen bis zu € 2.000 erreichen. Ein Strafverzicht ist möglich, sofern der Arbeitgeber den fehlenden Dienstzettel nachträglich bereitstellt und das Vergehen als geringfügig angesehen wird.
Bedeutung für Unternehmen
Die neuen Anforderungen erfordern von Arbeitgebern eine erhöhte Aufmerksamkeit, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Es wird empfohlen, sich von spezialisierten Fachleuten beraten zu lassen, um die korrekte Handhabung der neuen Regelungen sicherzustellen und die Durchführung der Entsendungen rechtskonform zu gestalten. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um potenzielle finanzielle Strafen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Weiterführende Links