SV-Werte 2026: Neue Beitragssätze und Höchstgrenzen

Zu Beginn des Jahres 2026 stehen signifikante Änderungen in den Sozialversicherungsbeitragswerten an, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Diese Anpassungen betreffen vor allem die Höchstbeitragsgrundlagen, die Aufwertungszahl sowie die Abstufungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Sozialversicherungsbeitragswerte

Aufwertungszahl 2026

Für die Berechnung der Beitragsgrundlagen ist die neue Aufwertungszahl entscheidend. Für 2026 wurde diese auf 1,073 festgelegt.

Höchstbeitragsgrundlagen

Die Höchstbeitragsgrundlagen für laufende Bezüge und Sonderzahlungen erfahren zum Jahreswechsel eine Erhöhung:

  • Bis 31. Dezember 2025:

    • Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge: täglich € 215,00, monatlich € 6.450,00.
    • Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: jährlich € 12.900,00.
    • Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: monatlich € 7.525,00.
  • Ab 1. Januar 2026:

    • Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge: täglich € 231,00, monatlich € 6.930,00.
    • Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: jährlich € 13.860,00.
    • Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: monatlich € 8.085,00.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei € 551,10 monatlich.

Dienstgeberabgabe (DGA)

Die monatliche Dienstgeberabgabe bleibt weiterhin bei € 826,65.

Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Für den Dienstnehmeranteil gelten folgende Grenzbeträge, die sich nach dem Einkommen richten:

  • Einkommen bis € 2.225: 0 % Beitrag.
  • Einkommen von € 2.225 bis € 2.427: 1 % Beitrag.
  • Einkommen von € 2.427 bis € 2.630: 2 % Beitrag.
  • Einkommen über € 2.630: 2,95 % Beitrag.

Es sei angemerkt, dass diese Werte noch vorläufig sind und auf ihre offizielle Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt warten.

Weitere Informationen

Diese voraussichtlichen Werte sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von hoher Relevanz, da sie die Planung und die Berechnung der kommenden Jahre beeinflussen. Trotz der Stabilität in einigen Bereichen gibt es bei niedrigeren Einkommen spezifische Grenzwerte zu beachten, die sich auf die jeweiligen Beitragshöhen auswirken können. Bei speziellen Fragen oder zur detaillierten Beratung steht es jedem frei, sich direkt an einen Steuerberater zu wenden.

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